Seite 77 - TitelVFA12

Basic HTML-Version

A) Kommissionsgeschäft
Der Verein zur Absatzförderung des Oldenbur-
ger Pferdes e.V., Grafenhorststraße 5, 49377
Vechta ist Veranstalter der Auktion und verkauft
unter der Leitung des Auktionators die im Kata-
log aufgeführten Pferde in eigenem Namen und
für Rechnung der Aussteller (Kommissionsge-
schäft).
Erfüllungsort und Gerichtsstand: 49377 Vechta
B) Versteigerung
1) Die Auktion findet imWege einer öffentlichen
Versteigerung durch einen öffentlich bestellten
und vereidigten Versteigerer statt. Eintrittskar-
ten sind für jeden käuflich zu erwerben. Die
Pferde werden als gebrauchte Sachen im Sinne
des Gesetzes verkauft. Die Vorschriften des Ver-
brauchsgüterkaufs (§ 474 ff BGB) finden keine
Anwendung. Das Ausbieten der Pferde erfolgt in
Euro. Es werden nur Mehrgebote von minde-
stens 300,00 Euro angenommen.
2) Falls Zweifel über die Gültigkeit des Zuschla-
ges entstehen, kann das Angebot wieder aufge-
nommen und fortgesetzt werden. Die Anmel-
dung von Zweifeln über die Gültigkeit des Zu-
schlags hat spätestens bis zum endgültigen Zu-
schlag des letzten Pferdes der Auktion zu erfol-
gen. Zweifel über die Gültigkeit des Zuschlags
können nur Bieter des entsprechenden Pferdes,
der Auktionator oder der Veranstalter anmelden.
Im Streitfall entscheidet eine Kommission, be-
stehend aus dem Geschäftsführer und einem
Vorstandsmitglied des Vereins zur Absatzförde-
rung des Oldenburger Pferdes sowie dem Auk-
tionator. Die Entscheidung über die Aufhebung
des Zuschlags bedarf der Einstimmigkeit
3) Unterzeichnet der Käufer den Kaufzettel nicht
oder gibt er während der Auktion zu erkennen,
dass er das Pferd nicht abnimmt, kann das Pferd
nach Ermessen der Kommission nochmals ver-
steigert werden.
Der erste Käufer haftet dem Verein und dem
Aussteller des Pferdes für einen etwaigen Min-
dererlös.
C) Abrechnung und Bezahlung
Der Verein zur Absatzförderung erhebt für seine
Tätigkeit als Kommissionär eine Kommissions-
gebühr, die sich nach dem Zuschlagspreis rich-
tet sowie Kosten und Steuern. Die Bezahlung ist
sofort nach Zuschlag fällig, und zwar im Aukti-
onsbüro in bar, durch bankbestätigten Scheck
oder Kreditkarte. Kosten und Zinsen, die durch
die Einlösung des Schecks oder Verwendung
der Kreditkarte entstehen, trägt der Käufer. Dem
Verein zur Absatzförderung bleibt es vorbehal-
ten, mit den Käufern andere Regelungen zu tref-
fen, die die Zahlung des Kaufpreises sicherstel-
len.
Der Rechnungsbetrag wird wie folgt berechnet:
Zuschlagspreis
+ 6 % Kommissionsgebühr
= Zwischensumme
+ 1,25 Versicherung
(zuzüglich 19 % Versicherungssteuer)
= Nettobetrag
+ Umsatzsteuer gem. § 12 (Abs. 2) UstG (7 %)
= Abrechnungsbetrag
Die Pferde sind vom Kommissionär versichert
(näheres siehe Textteil Versicherungsservice).
Der jeweilige Vertrag geht auf den Käufer mit
Zuschlag als Rechtsnachfolger über. Die Ab-
rechnung der Versicherungsprämie erfolgt mit
der Auktionsabrechnung.
Die Aussteller behalten sich das Eigentum an
dem Pferd gem. § 449 BGB bis zur vollständigen
Zahlung des Kaufpreises vor. Der Verein zur Ab-
satzförderung des Oldenburger Pferdes e.V. ist
berechtigt, die Zahlung in Empfang zu nehmen
und ggf. den Käufer auf Zahlung des Kaufprei-
ses nebst Nebenleistungen zu verklagen.
D) Beschaffenheit der Pferde
1) Die Beschaffenheit der Pferde wird in dem
Auktionskatalog mit einem Foto sowie nach
Alter Farbe, Abstammung, Geschlecht und ggf.
besondere Familienleistungen dargestellt.
2) Die Kurzkommentare sind Ersteindrücke des
Pferdes bei Drucklegung des Katalogs bezüglich
ihrer mutmaßlichen Begabung für Dressur,
Springen oder Vielseitigkeit.
Die Kommentare sind keine Beschaffenheits-
vereinbarung.
3) Aktuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen
und wesentliche Änderungen der Katalogbe-
schreibungen des Pferdes sind in den Protokol-
len aufgeführt oder werden durch den Auktio-
nator vor der Versteigerung bekannt gegeben.
E) Haftung des Vereins zur Absatzförderung
Jegliche Ansprüche aus Mängeln sind an den
Verein zur Absatzförderung zu richten, der als
Kommissionär die Ansprüche für den Aussteller
(Kommittenten) regelt. Der Verein übernimmt die
Sachmängelhaftung für die vorstehend unter D
angegebenen Beschaffenheitsmerkmale nach
den gesetzlichen Vorschriften mit folgenden Ein-
schränkungen:
1) Die Nachlieferung als Nacherfüllungsan-
spruch ist ausgeschlossen.
2) Der Anspruch auf Minderung wird ausge-
schlossen.
3) Anspruch auf Rücktritt vom Vertrage: Bei sehr
erheblichen Abweichungen von der vertraglich
vereinbarten Beschaffenheit zum Zeitpunkt des
Gefahrübergangs haftet der Verein auf Rück-
nahme des Pferdes und Rückzahlung des Kauf-
preises.
4) Anspruch auf Schadensersatz: Dieser An-
spruch ist begrenzt auf Transportkosten vom
Auktionsstall zum Käuferstall innerhalb
Deutschlands, übliche Stall- und Futterkosten,
die Kosten der ersten tierärztlichen Untersu-
chung, Schmiedekosten und etwa notwendige
Kosten für die tierärztliche Versorgung. Für wei-
tere Kosten und Aufwendungen, Ersatzbeschaf-
fung sowie etwaige Vermögensschäden und
insbesondere Trainings-/Berittkosten, wird nicht
gehaftet.
5) Sämtliche Ansprüche aus Mängelhaftung ver-
jähren bei Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB
innerhalb von einem Jahr nach Gefahrübergang.
Bei Verkäufen an Käufer, die nicht Verbraucher
im Sinne des Gesetzes sind, verjähren sämtliche
Ansprüche auf Sachmängelhaftung nach 3 Mo-
naten ab Gefahrübergang.
6) Verein und Aussteller haften ausschließlich
für die vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale.
Außerhalb der vereinbarten Beschaffenheits-
merkmale haften Verein und Aussteller nicht. In-
soweit werden die Pferde verkauft wie am Auk-
tionstag besichtigt. Der Verein haftet insbeson-
dere nicht für die Richtigkeit der Befunderhe-
bung und Diagnosen der Tierärzte, die die Pferde
vor der Auktion untersucht haben.
F) Kein Haftungsausschluss
Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer
sind nicht ausgeschlossen, auch gelten nicht die
verkürzten, sondern die gesetzlichen Verjäh-
rungsfristen, wenn die Haftung beruht auf
schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Ge-
sundheit; Mängeln, deren Vorhandensein der
Verkäufer arglistig verschwiegen oder deren
Abwesenheit er garantiert hat; grober Fahrläs-
sigkeit des Verkäufers, seiner gesetzlichen Ver-
treter oder Erfüllungsgehilfen; vorsätzlicher Ver-
haltensweise des Verkäufers.
G) Gesundheitsstatus
-keine zugesagte Beschaffenheit-
Die zum Verkauf gestellten Pferde sind vor der
Anlieferung zur Auktion klinisch und röntgeno-
logisch untersucht. Von jedem Pferd werden 12
Röntgenaufnahmen gefertigt (vorne und hinten
Zehe seitlich, vorne Spezialaufnahmen nach Ox-
spring, die Sprunggelenke in zwei Ebenen, ca.
45 ° und 315 °, Kniegelenke seitlich.) Über diese
vorgenommene klinische und röntgenologische
Untersuchung ist ein tierärztliches Untersu-
chungsprotokoll durch den Tierarzt Dr. Holger
Steinmann, 49439 Mühlen, Tel. Nr. 05492/1394,
Handy: 0171/6040441 erstellt worden.
Die Bewertung der Röntgenaufnahmen erfolgt
gemeinsam und eigenverantwortlich durch die
Tierärzte Dr. Holger Steinmann und Dr. Karl
Josef Boening, Telgte, Tel. Nr. 0172/5335535. Das
Protokoll der Ankaufuntersuchung, der Rönt-
genbefunde und die Bewertung der Röntgen-
aufnahmen steht allen Kaufinteressenten, deren
Bevollmächtigten und Tierärzten zur eigenver-
antwortlichen Auswertung und Überprüfung vor
der Auktion zur Verfügung und liegt im Aukti-
onsbüro aus. Die Untersuchungen der Tierärzte,
deren Befunderhebungen und Bewertungen
sind eigenständige Leistungen der Tierärzte. Sie
sind nicht Beschaffenheitsmerkmale oder Ver-
tragszusage des Vereins zur Absatzförderung
oder des Ausstellers sondern unverbindliche In-
formation für interessierte Käufer. Die Käufer
sind aufgefordert, sich von den beiden genann-
ten Tierärzten deren Feststellungen zu den ein-
zelnen Pferden erläutern zu lassen.
H) Abnahme und Gefahrübergang
Mit dem Zuschlag, der auch die Besitzübergabe
ersetzt, geht die Gefahr auf den Käufer über,
auch wenn das Pferd zunächst noch im Ge-
wahrsam des Vereins zur Absatzförderung ver-
bleibt. Das gilt auch, wenn der Aussteller zu-
nächst Vorbehaltseigentümer bleibt. Die Aus-
händigung der Pferde durch den Aussteller an
den Käufer vor Zahlung des Zuschlagspreises
erfolgt auf Risiko des Ausstellers.
I) Unwirksamkeit einer Bestimmung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
oder Teile von Bestimmungen soll die Wirksam-
keit der übrigen Bestimmungen nicht berühren.
Im Falle der Unwirksamkeit wird die unzulässige
oder unwirksame Bestimmung durch die dem
Vertragszweck am nächsten kommende Be-
stimmung ersetzt.
J) Vorrang der deutschen Fassung
Diese Auktionsbedingungen gibt es in deutscher
und in englischer Fassung. Für den Fall von Wi-
dersprüchen gilt die deutsche Fassung allein,
bei Auslegungen ist die deutsche Fassung auch
für die Auslegung der englischen Fassung in er-
ster Linie heranzuziehen und maßgebend.
Stand: Februar 2012
A
UKTIONSBEDINGUNGEN
R
EITPFERDE
Versicherungsservice
Ab Zuschlag besteht für alle, auf dieser Auk-
tion gekauften Pferde Versicherungsschutz bei
der:
Vereinigten Tierversicherungs
Gesellschaft a.G. (VTV)
Niedersachsenring 13
D-30163 Hannover
Tel. +49 (0) 5 11 - 67 08 245
Fax +49 (0) 5 11 - 67 08 77245
Für 1,25 % vom Zuschlagspreis erstreckt sich
der Versicherungsschutz auf einen Zeitraum
von 8 Wochen nach der Versteigerung mit fol-
genden Leistungen:
• 80 % Entschädigung bei Tod oder Nottötung
infolge Krankheit oder Unfall
• 80 % Entschädigung bei dauernder Un-
brauchbarkeit infolge Krankheit oder Unfall
Mitversichert ist jeder Transport innerhalb des
Versicherungszeitraumes (Land-, Luft- oder
Seetransport) bis zum ersten Käuferstall. Als
Versicherungssumme gilt der Zuschlagspreis
maximal Euro 100.000,- zzgl. Kosten und MwSt.
Vertragsgrundlage sind die AVP TLP 01/2008.
Eine Anschlussversicherung kann auf eigene
Kosten im Auktionsbüro oder innerhalb des
versicherten Zeitraumes bei o. g. Versiche-
rungsgesellschaft beantragt werden. Eine
neue röntgenologische Untersuchung ist nicht
erforderlich. Wartezeiten entfallen.
Bitte wenden Sie sich hierzu an die
VTV Generalvertretung Heiko Meinen
Deichweg 26, D-26689 Apen
Tel. +49 (0) 44 89 - 94 04 90
Fax +49 (0) 44 89 - 94 04 91
Herr Meinen ist während der Auktion telefo-
nisch unter
+49 (0)1 72 - 5 49 16 10
erreichbar.
158 l 76. VFA ’12