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A. Kommissionsgeschäft
Der Verein zur Absatzförderung des Oldenburger Pferdes e.V. - nachstehend Verein genannt - ist Veranstalter der
Auktion und verkauft die im Katalog aufgeführten gekörten und nicht gekörten Hengste im eigenen Namen und für
Rechnung der Aussteller (Kommissionsgeschäft) über einen öffentlich bestellten Versteigerer. Erfüllungsort und Ge-
richtsstand ist Vechta.
B. Versteigerung
Bei der Auktion handelt es sich um eine öffentliche Versteigerung, an der jeder Interessent teilnehmen kann. Die zur
Versteigerung kommenden Hengste sind wegen unterschiedlicher Aufzucht, unterschiedlicher sportlicher Vorberei-
tung mit verschiedenen Trainingsmethoden nicht mehr in ihrem Rohzustand und daher als gebraucht i.S.d. § 474
Abs. 1 S. 2 BGB zu bezeichnen. Die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufes (§ 474 ff. BGB) finden keine Anwen-
dung. Das Ausbieten der Hengste erfolgt in EUR. Es werden nur Mehrgebote von mindestens 250,00 Euro zugelas-
sen. Falls Zweifel über die Gültigkeit des Zuschlags entstehen, kann das Ausgebot wieder aufgenommen und fort-
gesetzt werden. Die Anmeldung von Zweifel über die Gültigkeit des Zuschlags hat unverzüglich, spätestens bis zum
endgültigen Zuschlag des letzten Hengstes der Auktion zu erfolgen. Zweifel über die Gültigkeit des Zuschlags kön-
nen nur Bieter, der Auktionator oder die Auktionsleitung anmelden. Im Streitfall entscheidet eine Kommission be-
stehend aus dem Geschäftsführer und einem Vorstandsmitglied des Vereins zur Absatzförderung des Oldenburger
Pferdes e.V. sowie dem Auktionator. Die Entscheidung über die Aufhebung des Zuschlags ist nur einstimmig zu fäl-
len.
Unterzeichnet der Käufer den Kaufzettel nicht oder gibt er während der Auktion zu erkennen, dass er den Hengst
nicht abnimmt, kann das Pferd nach Ermessen der Kommission nochmals versteigert werden. Der erste Käufer haf-
tet dem Verein und dem Aussteller des Pferdes für einen etwaigen Mindererlös.
C. Beschaffenheitsmerkmale der Hengste
Die nachfolgend aufgeführten Verkaufsstandards bilden diejenigen Beschaffenheitsmerkmale der jeweiligen Hengs-
te, die ausschließlich Gegenstand des Erfüllungsanspruchs des Käufers zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs sind.
a)
die Angaben über Abstammung, Geschlecht, Farbe, Alter sowie die Freiheit von den Mängeln Kehlkopfpfeifen,
Koppen, Weben, Boxenlaufen.
b)
Zuchteignung für den Fall der Körung:
Die zur Versteigerung kommenden gekörten Hengste sind im Rahmen der nachfolgenden Bestimmung zur Zucht
geeignet.
Geschlechtsgesundheit:
Der Hengst weist dem Alter und der Rasse entsprechend morphologisch normal ausgebildete Geschlechtsorgane
auf.
Der Hengst ist frei von einer Ausscheidung des Erregers der Equinen Virusarteritis mit dem Sperma, insofern die
Untersuchung auf Antikörper gegen den Erreger der Equinen Virusarteritis ein positives Ergebnis erbracht hat (Titer
> 1:4); hierzu wird ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin von dem jeweiligen Hengst eine Serumprobe ge-
nommen und vor dem Versteigerungstermin auf Antikörper gegen deren Erreger der Equinen Virusarteritis unter-
sucht; das Ergebnis der Untersuchung ist den Käufern vor dem Zuschlag auf Nachfrage bei den Veterinären zu-
gänglich.
aa)
Deckfähigkeit
Der Hengst hat die Fähigkeit, den Paarungsakt vollständig auszuführen.
bb)
Befruchtungsfähigkeit und Spermaqualität
Der Hengst ist befruchtungsfähig. Werden Mängel der Befruchtungsfähigkeit geltend gemacht, ist die Spermaquali-
tät festzustellen. Im Auftrage beider Parteien wird ein Gutachten bei der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hanno-
ver, Reproduktionsmedizinsiche Einheit, Kliniken für Pferde (Prof. Dr. Sieme) eingeholt. Das Ergebnis des Gutach-
tens ist für beide Parteien verbindlich.
D. Tierärztliche Untersuchung
Die zum Verkauf gestellten Hengste sind vor der Anlieferung zur Vorbereitung auf die Auktion klinisch und röntge-
nologisch untersucht. Von jedem Hengst werden 12 Röntgenaufnahmen gefertigt (vorne und hinten, Zehe seitlich,
vorne Spezialaufnahmen nach Oxspring, hinten Sprunggelenk in 2 Ebenen, ca. 45 Grad und ca. 135/315 Grad, Knie-
gelenke seitlich). Über diese vorgenommene klinische und röntgenologische Untersuchung ist ein tierärztliches Un-
tersuchungsprotokoll erstellt worden. Die Bewertung der Röntgenaufnahmen erfolgt eigenverantwortlich durch den
jeweiligen die Untersuchung durchführenden Tierarzt (Dr. Steinmann bzw. Dr. Janetzko bzw. Dr. Swagemakers) ge-
meinsam mit Herrn Dr. Boening.
Das Protokoll der klinischen und röntgenologischen Untersuchung und die Bewertung der Röntgenaufnahmen
steht allen Kaufinteressenten, deren Bevollmächtigten und Tierärzten zur eigenverantwortlichen Auswertung und
Überprüfung vor der Auktion zur Verfügung.
Die Untersuchungsprotokolle stellen keine Vertragszusage des Vereins oder des Ausstellers dar.
Aktuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen und wesentliche Änderungen der Katalogbeschreibung des Pferdes
werden durch den Auktionator bekannt gegeben.
E. Haftung
Der Verein übernimmt die Haftung für die unter C vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale nach den gesetzlichen
Vorschriften mit folgenden Maßgaben:
a)
Die Nachlieferung als Erfüllungsanspruch wird ausgeschlossen, ebenso der Anspruch auf Minderung. Die Nach-
besserung wird insoweit beschränkt, als nach einem für beide Parteien verbindlichen Gutachten der Stiftung Tier-
ärztliche Hochschule Hannover, bei den Beschaffenheitsmerkmalen zu Cb) Prof. Dr. Sieme, die Heilung einer Erkran-
kung nicht binnen 6-monatiger Behandlungsdauer sicher zu erwarten ist.
Im übrigen steht dem Käufer nur das Rücktrittsrecht sowie die Ansprüche auf Schadensersatz zu.
b)
Die Ansprüche auf Schadensersatz sind begrenzt auf die Erstattung von Transportkosten vom Auktionsstall zum
Käuferstall innerhalb Deutschlands sowie „ab Verzug“ die üblichen Stall- u. Futterkosten, die Kosten der tierärztli-
chen Untersuchung und notwendigen tierärztlichen Versorgung sowie der Schmiedekosten.
Für weitere Kosten und Aufwendungen, Ersatzbeschaffung sowie etwaige Vermögensschäden wird nicht gehaftet.
c)
Ansprüche aus Mängelhaftung, soweit es die Mängel Kehlkopfpfeifen, Koppen, Weben, Boxenlaufen, anbetrifft,
sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen ab Gefahrübergang anzuzeigen, sonstige Ansprüche, ausgenom-
men die Mängel betreffend die Deck- und Befruchtungsfähigkeit der gekörten Hengste, innerhalb von 4 Wochen
nach Gefahrübergang.
Sachmängelansprüche, die die Deckfähigkeit der gekörten Hengste betreffen, sind spätestens zum nächsten 30.04.,
die die Befruchtungsfähigkeit betreffen, spätestens zum nächsten 31.07. nach der Versteigerung gegenüber dem
Verein zur Absatzförderung geltend zu machen.
Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige reicht auch der Eingang per Telefax beim Verein.
Zur Beurteilung der Deck- u. Befruchtungsfähigkeit eines gekörten Hengstes wird im Auftrage beider Parteien ein
Gutachten eingeholt bei der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Reproduktionsmedizinische Einheit, Klini-
ken für Pferde (Prof. Dr. H. Sieme).
Das Ergebnis des Gutachtens ist für beide Parteien verbindlich.
d)
Verjährung:
Sämtliche Ansprüche aus Mängelhaftung verjähren bei Verkäufen an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB innerhalb
von einem Jahr nach Gefahrübergang, bei Verkäufen an Käufer, die nicht Verbraucher im Sinne des Gesetzes sind,
innerhalb von 3 Monaten nach Gefahrübergang. Ausgenommen sind die Mängel betreffend die Deck- u. Befruch-
tungsfähigkeit des gekörten Hengstes. Diese verjähren spätestens zum nächsten 01.12. nach der Versteigerung.
e)
Jegliche weitere über die vorstehende Regelung hinausgehende Haftung - auch bei Abschluss eines Unterstel-
lungsvertrages - wird hiermit ausgeschlossen mit folgender Ausnahme: Ansprüche des Käufers gegen den Verkäu-
fer sind nicht ausgeschlossen, auch gelten nicht die verkürzten, sondern die gesetzlichen Verjährungsfristen, wenn
die Haftung beruht auf schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit; Mängeln, deren Vorhandensein der
Verkäufer arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat; grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, sei-
ner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; vorsätzlicher Verhaltensweise des Verkäufers.
F. Abnahme und Gefahrübergang
Mit dem Zuschlag, der auch die Besitzübergabe ersetzt, geht die Gefahr auf den Käufer über, auch wenn das Pferd
noch im Gewahrsam des Veranstalters oder des Ausstellers verbleibt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller zunächst
Vorbehaltseigentümer bleibt. Die Aushändigung der Hengste durch den Aussteller an den Käufer vor Zahlung des
Zuschlagspreises zuzüglich Kommissionsgebühr, Versicherung und Umsatzsteuer erfolgt auf Risiko des Ausstellers.
G. Abrechnung und Bezahlung
An Kommissionsgebühren sind vom Käufer 6 % des Kaufpreises zu entrichten. Die Bezahlung ist sofort nach Zu-
schlag fällig, und zwar im Auktionsbüro in bar, durch Scheck oder Kreditkarte. Kosten und Zinsen, die durch die
Einlösung des Schecks oder der Kreditkarte entstehen, trägt der Käufer. Schecks gelten erst als bezahlt, wenn sie
eingelöst sind.
Dem Verein bleibt es vorbehalten, mit den Käufern andere Regelungen zu treffen, die die Zahlung des Kaufpreises
sicherstellen.
Der Rechnungsbetrag wird wie folgt berechnet:
Verkaufte Hengste
Zuschlagspreis
plus 6 % Kommissionsgebühr
plus 1 % Versicherung (zzgl. 19 % Versicherungsteuer bis max. 100.000,00
!
Zuschlagspreis zzgl. Kosten)
Nettobetrag
plus Umsatzsteuer gem. § 12 (2) UstG (7 %)
Abrechnungsbetrag
Die Aussteller behalten sich das Eigentum gem. § 449 BGB bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Die
Hengste sind vom Kommissionär versichert (s. Versicherungsservice). Der jeweilige Vertrag geht mit Zuschlag auf
den Käufer als Rechtsnachfolger über. Die Abrechnung der Versicherungsprämie erfolgt mit der Auktionsabrech-
nung.
H) Vorrang der deutschen Fassung
Diese Auktionsbedingungen gibt es in deutscher und in englischer Fassung. Für den Fall von Widersprüchen gilt die
deutsche Fassung allein, bei Auslegungen ist die deutsche Fassung auch für die Auslegung der englischen Fassung
in erster Linie heranzuziehen und maßgebend.
I) Unwirksamkeit einer Bestimmung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder Teile von Bestimmungen soll die Wirksamkeit der übrigen Bestim-
mungen nicht berühren. Im Falle der Unwirksamkeit wird die unzulässige oder unwirksame Bestimmung durch die
dem Vertragszweck am nächsten kommende Bestimmung ersetzt.
VERSICHERUNGSSERVICE
Ab Zuschlag besteht für alle auf dieser Auktion gekauften Hengste Versicherungsschutz bei der
Vereinigte Tierversicherungs Gesellschaft a.G. (VTV)
Niedersachsenring 13, D-30163 Hannover
Tel. +49 (0) 511- 67 08 245,
Fax +49 (0) 511- 67 08 77245
Tod, Nottötung, dauernde Unbrauchbarkeit
Für 1 % vom Zuschlagspreis zzgl. Kosten und Mwst. erstreckt sich der Versicherungsschutz auf einen Zeitraum von
8 Wochen nach der Versteigerung mit folgenden Leistungen
·
80 % Entschädigung bei Tod oder Nottötung infolge von Krankheit oder Unfall
·
80 % Entschädigung bei dauernder Unbrauchbarkeit zum Reiten und Fahren infolge von Krankheit oder Unfall
Mitversichert ist der Transport innerhalb des Versicherungszeitraums (Land,-, Luft-, Seetransport) bis zum ersten
Käuferstall. Als Versicherungssumme gilt der Zuschlagspreis maximal jedoch 100.000,00 Euro zzgl. Kosten u. Mwst.
Vertragsgrundlage sind die AVP TLP 01/2008. Eine Anschlussversicherung kann auf eigene Kosten beantragt wer-
den. Eine erneute tierärztliche und röntgenologische Untersuchung ist nicht erforderlich. Wartezeiten entfallen. Bit-
te wenden Sie sich hierzu an die
VTV Generalvertretung Heiko Meinen, Deichweg 26, D-26689 Apen,
Tel. +49 (0) 44 89 - 94 04 90, Fax + 49 (0) 44 89 - 94 04 91.
Herr Meinen ist während der Auktion telefonisch unter + 49 (0) 1 72- 549 16 10 erreichbar.
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UKTIONSBEDINGUNGEN DER ZUR
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UKTION ZUGELASSENEN
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